Die Seite https://www.schufa.de/de/ aufrufen. Dann rechts auf "Für Privatkunden" und auf der folgenden Seite links oben "Auskünfte" auswählen. Jetzt links "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz". Auf der rechten Seite "Datenübersicht nach § 34 BDSG" bestellen.
Die Flagge der Sprache in der das Formular ausgefüllt wird wählen, ausdrucken und ausfüllen.
Jetzt nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft unten beantragen und unterschreiben, sondern dieses Feld leer lassen. Eine Kopie des Personalausweises beifügen und an die Anschrift auf der zweiten Seite senden. Anstelle des Reisepasses kann auch ein Personalausweis mit Meldebescheinigung verwendet werden.
Montag, 10. November 2014
kostenlose Schufa-Selbstauskunft
Sonntag, 2. November 2014
Haftung Anschlussinhaber bei Filesharing
der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für Filesharing, wenn noch andere Personen den Anschluss nutzten, die für die Rechteverletzung infrage kommen.
So hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden, da es für den Anschlussinhaber unzumutbar ist, die Internetnutzung der Familie (Ehefrau und Sohn) zu überwachen (Az. 42 C 45/14).
So hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden, da es für den Anschlussinhaber unzumutbar ist, die Internetnutzung der Familie (Ehefrau und Sohn) zu überwachen (Az. 42 C 45/14).
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